Ortsbesichtigung

Um mir ein umfassendes Bild der zu bewertenden Immobilie zu machen ist es notwendig alle Räumlichkeiten und alle Nebengebäude zu besichtigen.

Bei Wohnungseigentum wird das Sondereigentum und auch das Gemeinschaftseigentum besichtigt.

Bei einer Vermietung der zu bewertenden Immobilie ist die Ortsbesichtigung den Mietern frühzeitig anzukündigen.  Hier ist eine Frist von 8 Tagen sinnvoll.